15. Februar 2012
Die Übernahme des Handy-Herstellers Motorola durch Google wurde von der EU-Kommission und dem US-Justizministerium gebilligt, da keine kartellrechtlichen Bedenken, die einem Zusammengehen entgegenstehen würden, vorzufinden sind. Es werden durch die Übernahme keine wesentlichen Veränderungen am Markt erwartet.
Weiterhin müsse Google jedoch, vorwiegend anlässlich der Handypatente, im Auge behalten werden. Um eine Billigung der Übernahme des Herstellers Motorola durch Google zu genehmigen, musste die Frage geklärt werden, ob Google mit der Übernahme von Motorola den Zugang anderer Smartphone-Hersteller zum Betriebssystems Android einschränken würde. Die EU-Kommission sah den Zugang anderer Smartphone-Hersteller zu Android nicht in Gefahr, da die Google-Dienste generell von der Ausbreitung der Android-Plattform profitieren.
Zuletzt versicherte Google ausdrücklich, dass der Konzern den Zugang zu Motorola-Patenten nicht einschränken werde.
9. November 2011
Das Landgericht Mannheim entschied im Rechtsstreit Motorola gegen Apple mit Urteil vom 04.11.2011, dass der amerikanische Apple-Mutterkonzern in Deutschland keine mobilen Geräte anbieten darf, die gegen zwei Motorola-Patente verstoßen. Hiervon betroffen sollen die Funktionen des „Sendens eines Kommunikationssignals“, sowie die „Synchronisierung von Nachrichteninformation unter einer Gruppe von Empfängern“ sein. Der Mobilfunk-Anbieter Motorola hält derzeit eine Vielzahl grundlegender technischer Patente.
Die genauen Auswirkungen dieser Urteilsentscheidung sind bislang allerdings noch unklar, da das Vertriebsverbot noch nicht näher konkretisiert ist und beeinträchtigt somit den Verkauf zunächst nicht. Welche mobilen Geräte davon betroffen sind, wurde noch nicht bekannt gegeben.
Vermutet wird, dass die Patentverletzung auf viele Geräte Apples Anwendung gefunden hat. Apple möchte gegen das Urteil vorgehen.
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