Tag: online-banking

Bei gleichzeitiger Nutzung eines Smartphones für den Empfang von TAN und Online-Banking liegt grobe Fahrlässigkeit vor

25. Januar 2012

Internet Laptop

Aktuell warnt die Verbraucherzentrale Sachsen vor Bankgeschäften mit dem Smartphone. Sofern auf dem Smartphone die für das Online-Banking notwendigen Transaktionsnummern (TAN) per SMS empfangen werden, sollte das Smartphone unter keinen Umständen für Online-Überweisungen genutzt werden. Im Falle des Missbrauchs können den Betroffenen hohe finanzielle Schäden entstehen.

Durch die Nutzung nur eines Gerätes für das Tätigen der Überweisung und den Empfang von Transaktionsnummern, können Betrüger nicht nur bei Verlust des Smartphones Transaktionsnummern und Kontodaten ausspähen und missbrauchen. Da Banken und Sparkassen um diese Sicherheitsproblematik Bescheid wissen, weisen diese ausdrücklich darauf hin, dass es grob fahrlässig sei, wenn das Gerät mit dem die SMS-TAN empfangen werden, auch für das Online-Banking eingesetzt werden. Zudem wird es Kunden häufig untersagt das Gerät, mit dem die TAN empfangen werden auch für das Online-Banking zu nutzen. Im Falle eines Missbrauchs habe der Kontoinhaber den durch grobe Verletzung seiner Sorgfaltspflichten entstandenen Schaden in vollem Umfang zu tragen.

Zusätzlich raten Computerexperten dazu, ein Smartphone mit einer aktuellen Sicherheitssoftware auszustatten, damit bspw. beim Überspielen von Musikdaten keine Schadprogramme eingeschleust werden, die wiederum sensible Daten ausspähen können.

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