Wirtschaftlich schwierige Zeiten führen dazu, dass die Anzahl der Bezieher von Hart IV und ALG II stetig zunimmt und so die sozialrechtlichen Mandate vermehrt Eingang in die anwaltliche Praxis nehmen. Fundierte Kenntnisse der abrechenbaren Gebühren ermöglicht auch hier gewinnbringende Umsätze.
Themenauswahl:
Beratung / außergerichtliche Tätigkeit
Einführung RVG im Sozialverwaltungs- und Gerichtsverfahren
Differenzierung von Wert- und Betragsgebühren
Gebühren in den einzelnen Verfahrensabschnitten
Tätigkeit im einstweiligen Rechtsschutz
Tätigkeit nur im Gerichtsverfahren / fiktive Terminsgebühren
Tätigkeit nur im Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Tätigkeit im Antrags- Widerspruchs- und Gerichtsverfahren
Begriff der Angelegenheit
Anrechnung der Geschäftsgebühr
Mehrere Auftraggeber
Einigungs-/Erledigungsgebühr
Beschwerdeverfahren
Untätigkeitsklage
Kostenfestsetzung im Vorverfahren
Aktuelle Entscheidungen der Sozialgerichtsbarkeit
zum RVG
Dieser Lehrgang ist geeignet für Mitarbeiter. Dieses Seminar ist FAO §15 geeignet.
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