Das Seminar richtet sich an Rechtsanwälte und Referendare, die einen Schwerpunkt im Arzthaftungsrecht bilden bzw. auf diesem Gebiet ihr Dezernat weiter ausbauen wollen.
Zielrichtung ist ausschließlich die Geltendmachung von Patientenrechten
Die Darstellung der vielschichtigen Materie orientiert sich am gewöhnlichen Ablauf eines Mandates:
Es werden zunächst die Erkenntnisquellen beleuchtet, bevor auf die außergerichtliche Verhandlung mit Haftpflichtversicherern eingegangen wird.
Sodann wird das Vorgehen im gerichtlichen Verfahren behandelt, wobei gerade die Besonderheiten im Arzthaftungsrecht, die sich überwiegend aus der Rechtsprechung ergeben, im Vordergrund stehen.
Neben dem materiellen Recht werden auch die Möglichkeiten der gewinnbringenden Vergütungsgestaltung dargestellt
Themenauswahl:
Auskunftsansprüche des Patienten gegen den Arzt bzw. das Krankenhaus
Anspruchsgrundlagen für Schmerzensgeld, Schadensersatz, Feststellung und einzelne Positionen; Antragstellung; Höhe
Ansatzpunkte für den Aufklärungsfehler
Arten des Behandlungsfehlers
Bedeutung und Auswirkungen der Leitlinien
Verfahrensrechtliche Besonderheiten
Beweiserleichterungen / Beweislastumkehr
Das medizinische Sachverständigengutachten
(Auswahl der Sachverständigen, Abänderung des Beweisbeschlusses, Ablehnung von Sachverständigen, Reaktion auf gutachterliche Beurteilungen)
Strafrechtliche Aspekte
Geplante gesetzliche Kodifizierung im Patientenrechtegesetz
Geschäftsgebühr: Mittelgebühr, Erhöhung, Höchstgebühr; Vergütungsvereinbarung
Dieser Lehrgang ist geeignet für Rechtsanwälte. Dieses Seminar ist FAO §15 geeignet.
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