Fallstricke im Familienrecht

RiAG Dr. Wolfram Viefhues, Oberhausen

Seminarbeschreibung

Der Referent - Verfasser einer Reihe von familienrechtlichen Veröffentlichungen und Mitherausgeber der Zeitschrift für Familien- und Erbrecht (ZFE) - gibt in diesem Seminar aus seiner langjährigen Erfahrung als Familienrichter und Dozent zahlreicher Fortbildungsveranstaltungen für Richter und Anwälte nicht nur einen Überblick über die aktuelle Rechtsprechung, sondern vor allem auch praktische Hilfestellung, um eine möglichst effektive Bearbeitung von Familiensachen sicherzustellen und Fehler zu vermeiden.
Das familiengerichtliche Verfahren mit seinen komplizierten Strukturen stellt derzeit eine besondere Herausforderung für die anwaltliche Beratung dar. 
Trennung und Scheidung haben nachhaltige Auswirkungen und treffen die Eheleute vielfach in ihrer Existenz. Zu regeln ist ein ganzes Bündel von komplexen rechtlichen Fragestellungen, die intensiv miteinander verzahnt sind. Denn besonders im Familienrecht ist die Verknüpfung von materiellem und Verfahrensrecht außerordentlich intensiv; auch die Wechselwirkungen und Abhängigkeiten zwischen den einzelnen Rechtsgebieten sind unübersehbar und bieten zahlreiche Fallstricke bis hin zum Regressrisiko.

Zwar gewöhnt die Praxis sich langsam an das seit 1.1.2008 geltende neue Unterhaltsrecht, aber es sind längst noch nicht alle Fragestellungen abschließend geklärt. Der Unterhaltsanspruch des kindesbetreuenden Elternteils aus § 1570 BGB und § 1615l BGB mit seinen zahlreichen Facetten beschäftigt Gerichte und anwaltliche Praxis ebenso intensiv wie die Frage der Befristung und Begrenzung nachehelichen Unterhaltes gem. § 1578b BGB. Die sehr aktive Rechtsprechung des BGH und der Obergerichte bietet zahlreiche neue Aspekte, die in der Praxis gekannt und in der Beratung umgesetzt werden müssen (z.B. wandelbare eheliche Lebensverhältnisse, Unterhaltsberechnung bei erneuter Heirat, Rangfragen des neuen Unterhaltsrechtes, Selbstbehalt, Wohnwertberechnung, Anrechnung des Kindergeldes, Kinderbetreuungskosten, Umgangskosten).  

Der zum 1.9.2009 vollständig neu geregelte Versorgungsausgleich sowie neue Rechtsvorschriften im Zugewinn, bei Wohnungs- und Hausratszuweisung und das vollständig neue Verfahrensrecht des FamFG sind weitere Punkte, in denen im Alltagsgeschäft schnell Fehler gemacht werden können.


Zielgruppe

Dieser Lehrgang ist geeignet für Rechtsanwälte. Dieses Seminar ist FAO §15 geeignet.

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